Samstag, 1. Mai 2010

Unsozial sozial

Schlechthin unsozial ist es, wenn der Staat den Bürgern der Gegenwart Zuwendungen macht, diese aber durch Staatsverschuldung zulasten der Steuerkraft unserer Kinder finanziert. Deswegen gilt die Staatsverschuldung grundsätzlich als Übel. Der Steuerstaat ist so verfasst, dass die gegenwärtigen Leistungen des Staates von den Steuerzahlern der Gegenwart finanziert werden. Die Generationengerechtigkeit verbietet es, die Gegenwart zu begünstigen und dafür die Zukunft zu belasten.

Die Geschichte der Staatsschulden lehrt, dass der staatliche Schuldner meist die Steuerzahler der Zukunft überfordert und seine Schulden nicht tilgt. Dabei zeigt die Erfahrung der letzten hundert Jahre, dass Hyperinflationen am ehesten beginnen, wenn die Staaten keine Gold- oder Silberwährung haben und auch nicht bestrebt sind, zu Silber- und Goldstandards zurückzukehren. Dennoch sind die Kreditgeber bereit, auch inflationsgefährdeten Staaten Kredite zu gewähren, weil sie in ihren Kreditkonditionen einen drohenden Staatsbankrott einberechnet haben, im Übrigen die Staaten auf zukünftige Kredite angewiesen und deswegen zu angemessenen Vergleichen bereit sind. Philipp II. von Spanien führte seinen Staat viermal in den Staatsbankrott, erhielt dennoch von den Fuggern und den reichen Familien in Genua neue Kredite. Heute könnte – nach der Gründung des Internationalen Währungsfonds ebenso wie unter den Bedingungen moderner Staatsanleihen – ein Kreditgeber noch leichter bereit sein, die Staaten in die Insolvenz geraten zu lassen, weil der Währungsfonds ihr Ausfallrisiko deutlich mindert und das Anleihengeschäft das Risiko breit streuen kann. Der letztverantwortliche Finanzier dieser Schulden und Bankrotte, der zukünftige Steuerzahler, ist an diesen Kreditverträgen und Garantieversprechen nicht beteiligt, wird aber in einem fiktiven „Generationenvertrag“ als Kernschuldner in die Pflicht genommen.

Schleier des Nichtwissens

Allerdings betont die Neuzeit, der Staatskredit dürfe zukunftsbegünstigende Ausgaben durch Zukunftsbelastungen finanzieren. Ein Staat ohne Staatschuld tue entweder zu wenig für seine Zukunft oder fordere zu viel von seiner Gegenwart. Moderne Gerechtigkeitstheorien setzen auf einen gedachten Urzustand aller Generationen, die unter einem „Schleier des Nichtwissens“ sich auf einen allgemeinen Spargrundsatz verständigen, sodass jede Generation den gerechten Teil von ihren Vorfahren erhält und ihrerseits den Nachfahren den gerechten Teil weitergibt.

Doch diese Abstraktion von Eigeninteressen ist dem Menschen nicht möglich. Alle Erfahrungen mit prachtvoller Hofhaltung, Kriegsfinanzierung und spendablen Staatsleistungen lehren, dass die „Verausgabung auf Borg“ sich nicht bezahlt macht. Deswegen haben zu Beginn der Demokratie in Deutschland die Parlamente darum gekämpft, über Steuerlasten, Staatsverschuldung und Ausgabenpolitik bestimmen zu dürfen. Schon dieses Verfahren sollte die Richtigkeit der Finanzentscheidungen gewährleisten. Wenn der Steuerzahler selbst, repräsentiert durch seine Abgeordneten, über Art und Intensität der Steuern bestimme, garantiere allein dieses Verfahren die gleichmäßige und maßvolle Steuerlast. Doch das Ausweichen in die Staatsverschuldung, die Begünstigung der Gegenwart zulasten der Zukunft, ist in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen.

Deswegen bemühen sich Verfassungen immer wieder, die staatliche Kreditaufnahme auf das finanziell Mögliche zu begrenzen. Die Aufnahme einer Staatsanleihe war an ein „außerordentliches Bedürfnis“ geknüpft. Nach Artikel 87 der Weimarer Verfassung durften Geldmittel im Wege des Kredits „nur bei außerordentlichem Bedarf“ und in der Regel „nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken“ beschafft werden.

Der Begriff „Ausgaben für werbende Zwecke“ ist im Laufe der Zeit aber immer weiter ausgedehnt und schließlich weit über seine ursprüngliche Bedeutung der „rentablen“ Ausgaben hinaus erstreckt worden. Auch die Begrenzung der Schulden durch die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen hat sich nicht bewährt. Auch dieses Instrument der Finanzpolitik wirkte nicht als ein finanzverfassungsrechtliches Übermaßverbot, konnte den Tatbestand „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ nicht strikten Erfordernissen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit unterwerfen, sondern öffnete ein Fenster zum Übermaß.

Doch neuerdings ist das Grundgesetz strenger. Es gilt das Gebot, die gegenwärtigen Haushaltsausgaben durch die gegenwärtigen Einnahmen auszugleichen. Eine Neuverschuldung – die Erhöhung des gegenwärtigen Schuldenberges durch zusätzliche Schulden – ist grundsätzlich verboten. Hier kündigt sich ein neues Denken an: die Verantwortung für das Recht unserer Kinder, ihre Steuerkraft für ihre eigene politische Gestaltung nutzen zu dürfen.

Rückbesinnung auf die Freiheit

Die Mäßigung und sodann der Abbau der Staatsverschuldung sind aber auch für die Staatsorgane unverzichtbar. Je höher sich der Staat verschuldet, desto mehr muss er auf dem Finanzmarkt neue Kredite zur Finanzierung seiner Altschulden und Zinslasten suchen, ist also auf die Kreditinstitute und ebenso auf die Rating-Agenturen angewiesen, die heute auch den verschuldeten Staaten gute oder schlechte Bonität und Zuverlässigkeit bestätigen und damit den Preis der Staatskredite bestimmen.

Kinder sind fasziniert, wenn sie ein Fernlenkauto aus der Distanz steuern können, also Herrschaft über ihr Spielzeug ausüben, ohne unmittelbar Hand anzulegen. Der Staat läuft Gefahr, zu einem derart ferngelenkten Spielzeug der Finanzmärkte zu werden. Je höher er verschuldet ist, desto mehr verliert er innere Souveränität. Geriete er in die Insolvenz, wäre der Rechtsstaat gescheitert. Der Maßstab des Rechts würde durch das Maß des Möglichen abgelöst. Die Überforderung des Sozialstaates ist sein Ruin.

Werden Parlament und Regierung gänzlich von der Verwaltung des Mangels bestimmt, sehen sie ihre Aufgabe vorrangig in der des Krisenmanagements, dann bleibt für gute Politik kaum noch Raum. Der Staat muss Rettungsschirme aufspannen, wird damit zu einer Umverteilungsagentur, die nicht beschirmte Unternehmen im Regen stehen und die letztlich finanzierungsverantwortlichen Steuerzahler in die Traufe kommen lässt. Sozial ist die Rückkehr zur Idee der individuellen Freiheit, die den betroffenen Unternehmer auch in der Krise auf seine Kraft verweist, sich selbst zu helfen und dadurch dazu beizutragen, die Gesamtwirtschaft aus der Krise zu führen. Die Rückbesinnung auf die Freiheit macht die Krise zur Chance.

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